Expertenteam Recht
Durch die zunehmende Aufgabenverschmelzung der Medienproduktioner in die vor- und nachgelagerten Produktionsstufen hat der Medienproduktioner zunehmend mehr rechtliche Themen zu beachten. Um auch hier Unterstützung zu bieten, veröffentlicht der f:mp. in losen Abständen neue Themen im Bereich „f:mp.-Infoserie Recht“.Weiterhin stehen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Ellmer & Bengsch-Ellmer in Köln für Fragen zur Verfügung. Für f:mp.-Mitglieder besteht die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen Rechtsauskunft.
Verständigung als Chance – die f:mp.-Mediation
Unter dem Motto „Verständigung als Chance“ bietet der Fachverband
Reklamationen in der grafischen Industrie haben von den tatsächlichen Fehlleistungskosten bis hin zum Verlust wertvoller Kundenbeziehungen weitreichende Konsequenzen. Münden Reklamationen sogar in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind die Folgen nicht nur für Dienstleister, sondern auch für Auftraggeber und Medienproduktioner gravierend.
Dabei ließen sich viele Reklamationen bereits im Vorfeld vermeiden, wenn die Kommunikation zwischen den Medienschaffenden und ihren Kunden optimiert würde. Wenn dies nicht gelingt, bietet die Mediation einen Weg, konstruktiv mit den Ergebnissen umzugehen. Ein neutraler Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, eine an den jeweiligen individuellen Interessen orientierte Lösung zu finden. Dadurch fällt es leicht, den gegenseitigen Standpunkt zu verstehen. Mediator und Rechtsanwalt Horst-Michael Ellmer erklärt: „Im Gespräch entstehen oft Lösungen, die vorher nicht offensichtlich waren. Die Mediation bietet somit auch die Möglichkeit, neue Perspektiven zu gewinnen.“ So erwächst aus dem Konflikt eine Chance.
Aus diesem Grund bietet der f:mp. mit den Partnern Rechtsanwälte Ellmer & Bengsch-Ellmer und IPM (Institut für PrintProcessManagemant) nicht nur den Mitgliedern, sondern allen Interessierten die f:mp.-Mediation an. „Die f:mp-Mediation eröffnet grafischen Betrieben, Auftraggebern und Medienproduktionern die Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen und Leistungen zu optimieren“, erklärt Michael Müller, Geschäftsführer der IPM Müller und Resing GmbH, der als technischer Experte für die f:mp.-Mediation zur Verfügung steht.
Weitere Informationen über die Ziele und den Verlauf des Mediationsverfahrens erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des f:mp. oder in angehängter PDF:
Mediation.pdf [PDF 395 KB]
Interview Reklamation / Mediation
Viele Reklamationen in der grafischen Industrie wären bereits im Vorfeld vermeidbar, wenn die Kommunikation mit dem Kunden vertieft und optimiert würde. Das eröffnet die Chance, die Produktqualität und gleichzeitig die Kundenbeziehung zu verbessern. Wir sprechen mit Manfred Weißenborn, Sachverständiger des Verbandes Druck und Medien Nordrhein-Westfalen, über Reklamationen und ihre Ursachen.
PDF: PP_2009_9_10_16.pdf [PDF 766 KB]
Interview: Chancen und Nutzen der Mediation
Horst-Michael Ellmer, Rechtsanwalt und ausgebildeter Mediator, Michael Müller, Geschäftsführer der IPM Müller und Resing GmbH, und Rüdiger Maaß, Geschäftsführer des f:mp. erläutern die Potenziale, die sich hinter einer Mediation verbergen.
Sind die Reklamationen überwiegend berechtigt?

Kann die Mediation dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Dienstleister und Auftraggeber zu verbessern?
Horst-Michael Ellmer: In der Mediation werden nicht nur Sachverhalte geklärt, sondern auch die Ursachen analysiert. Besonders wichtig ist hierbei, dass dies durch alle Beteiligten gemeinsam geschieht, denn nach meinen Erfahrungen liegen den meisten Reklamationen viel eher Kommunikationsprobleme als technische Probleme zugrunde. Oft werden zum Beispiel in den vorbereitenden Gesprächen und Korrespondenzen ganz konkrete Anforderungen an die Gestaltung oder die Produktion selbst gar nicht geäußert. Man glaubt, die eigenen Vorstellungen seien so selbstverständlich, dass man hierüber nicht sprechen muss. Tatsächlich sind bei geschätzten 60 bis 70% aller Reklamationen die Ursachen deshalb bereits im Vorfeld der Produktion zu suchen.
Die Mediation hinterfragt gezielt diese Ursachen und Beweggründe. Mit der daraus resultierenden optimierten Beratung und Information können zukünftig Fehler vermieden und sogar neue Potenziale ausgeschöpft werden. Nicht umsonst steht die f:mp.-Mediation unter dem Leitmotiv „Verständigung als Chance“.
Gibt es weitere konkrete Vorteile der Mediation speziell für Druckdienstleister?

Zum anderen gehen natürlich auch wertvolle Kundenbeziehungen verloren, wenn es nicht gelingt, Kompromisse zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellen. Die Mediation bietet hierzu eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit. Die gewonnenen Erfahrungen können schließlich auch dazu beitragen, Produktqualität und Produktionsprozesse zu optimieren.
Welche Optimierungspotenziale verbergen sich dahinter?
Michael Müller: Der Schwerpunkt der Mediation liegt auf der Analyse der Sachverhalte, die letztendlich in der Reklamation gipfelten. Daraus wird ein Entwicklungspotenzial abgeleitet, das eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit der Beteiligten ermöglicht. Diese Vorgehensweise eröffnet prinzipiell die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit weiter auszubauen.
So treffen beispielsweise Reklamationen vielfach Klein- oder Kleinstbetriebe, da diese in Deutschland mit 80% den größten Teil der Druckbranche ausmachen. Hier ist aber der Produktionsprozess oft nicht so standardisiert wie in größeren Betrieben. Wird dieser aufgrund der Erfahrungen der Mediation optimiert, gewinnen die Druckereien an Prozesssicherheit, sparen Ressourcen und können in vielen Fällen sogar das Produkt- und Dienstleistungsspektrum erweitern.
Welche Bedeutung haben Reklamationen speziell für Medienproduktioner?

Die Mediation ist aus Sicht des f:mp. ein wichtiger Schritt, aus scheinbar verfahrenen Situationen neue Chancen und neue Potenziale zu gewinnen. Aus diesem Grund strebt der Verband an, die Mediation als festen Bestandteil in die Geschäftsbedingungen aufzunehmen.
Reform des Rechts der GmbH
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) eine umfassende Reform des Rechts der GmbH beschlossen.Das Gesetz tritt voraussichtlich am 01.11.2008 in Kraft.
Eines der Hauptanliegen der GmbH-Reform ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Es sollen Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited beseitigt werden.
In der PDF-Datei haben wir die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst:
GMBH-Gesetz.pdf [PDF 155 KB]
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
Fast unbemerkt ist am 1. Januar 2007 das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind u.a. Neureglungen der Vorschriften über die Pflichtangaben in Geschäftsbriefen enthalten. Die bisherigen Regelungen zu den Angaben auf Geschäftsbriefen sind dahingehend ergänzt worden, dass die Angaben nunmehr enthalten sein müssen in Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form.Hiermit dehnt der Gesetzgeber die Angabepflicht auch auf geschäftliche E-Mail-Schreiben aus!!
Die Nichtbeachtung kann zum einen zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen, zum anderen können bei Nichteinhaltung Zwangsgelder festgesetzt werden.
Vorsicht: Der Hinweis auf ein Impressum, das in einer Internetseite enthalten ist, reicht nicht aus!
Vorsichtshalber sollten auch Mitarbeiter, die nach außen für einen Betrieb auftreten, die erforderlichen Angaben in ihre E-Mails aufnehmen.
Die GmbH muss Firmenname, Rechtsform und Sitz (vollständige Adresse) nennen sowie alle Geschäftsführer mit Namen (einschl. Vornamen), zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer angeben.
Der Einzelkaufmann muss seine Firma mit vollständigem Namen und der Angabe der Rechtsform bezeichnen, den Ort seiner Handelsniederlassung nennen und – falls im Handelsregister eingetragen – das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer bezeichnen.
Bei der OHG und der KG gilt entsprechendes: Exakte Angabe der Rechtsform und des Sitzes der Gesellschaft, des Registergerichtes und der Handelregisternummer. Vorsicht: Wenn persönlich haftende Gesellschafter wiederum Gesellschaften sind (wie z.B. bei der GmbH & Co. KG), müssen die jeweiligen Angaben auch für diese Gesellschaften erfolgen. Die persönlich haftende GmbH bei der GmbH & Co. KG muss also mit allen Angaben wie oben für die GmbH beschrieben versehen werden.
Gleiches gilt für die Aktiengesellschaft: Zu nennen sind: Name, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, vollständige Namen (mit Vornamen) aller Vorstände sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende ist als solcher zu bezeichnen.
Fachartikelserie
Hier finden Sie einige Fachartikel als PDF-Download, die speziell für den f:mp. verfasst wurden.Interview Reklamation / Mediation
Viele Reklamationen in der grafischen Industrie wären bereits im Vorfeld vermeidbar, wenn die Kommunikation mit dem Kunden vertieft und optimiert würde. Das eröffnet die Chance, die Produktqualität und gleichzeitig die Kundenbeziehung zu verbessern. Wir sprechen mit Manfred Weißenborn, Sachverständiger des Verbandes Druck und Medien Nordrhein-Westfalen, über Reklamationen und ihre Ursachen.
PDF: PP_2009_9_10_16.pdf [PDF 766 KB]
Arbeitsrecht
Rechtsfragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
PDF-Download: Arbeitsrecht0305.pdf [PDF 153 KB]
Persönlichkeitsrechte
Bei der Durchführung einer Medienproduktion stellt sich oft die Frage, ob diese gegen Rechte Dritter verstößt. Ist ein solcher Verstoß kein einkalkulierter Teil der Kampagne – was gerade bei der Verwendung prominenter Konterfeis zur Werbung oft zu vermuten steht – führt dies häufig zu unerwünschten Ansprüchen Dritter, vor allem auf Unterlassung und Schadensersatz. Soll dies vermieden werden, ist vor der Durchführung der Produktion eingehend zu prüfen, ob und welche Rechte Dritter möglicherweise tangiert werden. Soll auf diese Rechte zurückgegriffen werden, ist rechtzeitig sicherzustellen, dass diese Rechte lückenlos eingeholt werden (sog. „chain of title“). Regelmäßig zu beachten sind folgende Kategorien von Rechten: Persönlichkeitsrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Namens- und Kennzeichenrechte. In dieser Ausgabe sollen die mit den Persönlichkeitsrechten verbundenen Rechtsfragen dargestellt werden.
PDF-Download: Persoenlichkeitsrecht0405.pdf [PDF 156 KB]
Urheber- und Leistungsschutzrechte - Teil I: Das Werk
PDF-Download: Teil1Recht0505.pdf [PDF 119 KB]
Urheber- und Leistungsschutzrechte - Teil 2
PDF-Download: Teil2Recht0805.pdf [PDF 305 KB]
Urheber- und Leistungsschutzrechte - Teil III
PDF-Download: Teil3Recht0905.pdf [PDF 447 KB]
Urheber- und Leistungsschutzrechte - Teil IV
Einräumung von Nutzungsrechten und Vergütung
PDF-Download: Teil4Recht1005.pdf [PDF 492 KB]
Urheber- und Leistungsschutzrechte - Teil V
Schleichwerbung
PDF-Download: Teil5Recht1105.pdf [PDF 120 KB]
Wettbewerbsrecht
Neue gerichtliche Entscheidungen
PDF-Download: Wettbewerbsrecht0106.pdf [PDF 107 KB]
Direktmarketing und Wettbewerbsrecht
Neue gerichtliche Entscheidungen
PDF-Download: DiMaRecht0506.pdf [PDF 120 KB]
Direktmarketing und Wettbewerbsrecht
Neue gerichtliche Entscheidungen, Teil 2
PDF-Download: DiMa2Recht0606.pdf [PDF 104 KB]
Kanzleiinformation
Darüber hinaus erstreckt sich die Tätigkeit auf die Durchführung von Mediationsverfahren in wirtschaftlichen und privaten Konflikten.
Die Kanzlei arbeitet in Kooperation mit der auf dem Gebiet des Medienrechts tätigen Rechtsanwälten Oetzel & Dieth.
Horst-Michael Ellmer ist seit über 15 Jahren in Köln als Rechtsanwalt tätig.Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts betreut er überwiegend mittelständische Unternehmen, wie z.B. Werbeagenturen und Produktionsfirmen. Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Hierzu zählen alle Verträge anlässlich der Gründung einer Gesellschaft oder einer Einzelfirma (Gesellschafts- und Geschäftsführeranstellungsverträge). Ferner die vertragliche Gestaltung von Unternehmenskäufen und Gesellschaftsanteilsübertragungen sowie von Arbeits-, Werk- und Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Wettbewerbs- und das Urheberrecht sind für Agenturen und Produktionsfirmen aller Medien von besonderer Bedeutung. Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich hier auf alle Fragen des Urheberrechts sowie die vorbeugende Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen sowie auf den gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich rund um Abmahnungen und einstweilige Verfügungen.
Rechtsanwalt Ellmer ist seit vielen Jahren als Verbandsjurist für die verbandsrechtlichen Fragen des f:mp. (vormals Produktioner-Club) zuständig. Er betreut die Hot-line für Mitglieder des f:mp., die sich in Rechtsfragen an ihn wenden können und ist als Dozent u.a. im Rahmen der Ausbildung zum Geprüften Medienproduktioner tätig.
Rechtsanwalt Ellmer ist auch Mediator und führt Mediationsverfahren in wirtschaftlichen und privaten (insbesondere familienrechtlichen) Konflikten durch.
Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren oder anderen Schlichtungsverfahren ist die Mediation ein Verfahren, in dem die Konfliktparteien ihren Konflikt selbst lösen und sich nicht einer Entscheidung von außen beugen müssen. Der Mediator moderiert und strukturiert das Verfahren und unterstützt die Konfliktparteien auf ihrem Weg, eine faire, rechtsverbindliche und zukunftsorientierte Lösung ihres Konfliktes zu finden. Er ist neutral und allparteilich und achtet darauf, dass festgelegte Verhaltensregeln eingehalten werden.
Die familienrechtliche Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten sowie den hiermit verbundenen Rechtsfragen, wie z.B. eheliches Güterrecht, Zugewinnausgleich, Sorge-/Umgangsrecht und Hausrat.
Monika Bengsch-Ellmer ist als Rechtsanwältin in den Bereichen des privaten Baurechts, des Immobilienrechts, des Architekten- und des gewerblichen und privaten Mietrechts tätig.Neben der außergerichtlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung in allen Fragen des Mietrechts umfasst ihre Tätigkeit die rechtliche Beratung von privaten und gewerblichen Bauherren sowie aller am Bau beteiligten Unternehmen. Dies beinhaltet die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen sowie die gerichtliche Vertretung in Bauprozessen.
Weiterhin erstreckt sich ihre Tätigkeit im Bereich des Architektenrechts auf Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in Honorar- und Haftungsangelegenheiten.
Kanzlei Ellmer & Bengsch-Ellmer
Burgmauer 4
50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 – 272 429 3-0
Telefax: +49 (0)221 – 272 429 3-9
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