FMP Papierlexikon
Medienproduktioner werden in ihrer Kommunikation mit zahlreichen Fachbegriffen konfrontiert und benötigen diese auch, um eine optimale und klare Kommunikation mit allen Leistungspartnern zu ermöglichen. Aus diesem Grund hat der FMP das "Medienproduktioner-Lexikon" zusammengestellt.
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Alterungsbeständigkeit (des Papiers)
Experten definieren ein Papier als alterungsbeständig („Frankfurter Forderungen“ vom Feb. 1990), wenn es
– als Natur- oder Streichrohpapier holzfrei, zu 100% aus gebleichten Zellstoffen hergestellt ist
– einen ph-Wert von 7,5 – 9 aufweist
– einen Calciumcarbonat-Anteil von mindestens 3% besitzt.
Die „Frankfurter Forderungen“ sind teilweise in die jetzt gültige internationale Norm DIN ISO 9706 eingegangen. Diese Norm kennt keine Staffelung. Sie fordert
– h’frei (Zellstoff von besonderer Güte) oder eine Kappa-Zahl von weniger als 5,0
– gemessen wie in ISO 302 beschrieben
– pH-Wert zwischen 7,5 und 10, wie in ISO 6588 beschrieben
– einen Calciumcarbonatgehalt von mindestens 2%
Die Kappa-Zahl ist ein Maß für die relative Härte, die Bleichbarkeit und den Aufschlussgrad von Zellstoffen. Wie auch andere Methoden zur Bestimmung des Aufschlussgrades, basiert die Ermittlung der Kappa-Zahl auf der Oxidation der Ligninreste. Der Verbrauch an Oxidationsmitteln (hier Kaliumpermanganat) ist
ein Maß für den Ligningehalt. Die Kappa-Zahl ist also eine Bestimmungsmethode für Zellstoff, die Anwendung auf Papier (besonders gestrichene Sorten) ist umstritten. Papiere, die diesen Anforderungen genügen, tragen das Unendlichkeitszeichen ∞ – sie werden von den Archivaren künftig grundsätzlich vorgeschrieben.
Die amerikanische Norm für Alterungsbeständigkeit heißt ANSI- Norm Z 39.48. Eine Normung der Deutschen Papierindustrie ist in der DIN-ISO 6738 fesgelegt. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NPa-AA 21 „Alterungsbeständige Papiere“ im Normenausschuss Papier und Pappe ausgearbeitet. Das Zertifikat behandelt in sehr technischer Form die Kriterien, welche ein Papier und Karton erfüllen muss, um der geforderten Lebensdauer-Klasse (LDK) zu entsprechen.
Angewendet werden soll diese Norm vor allem für Papiere und Kartons, die als Informationsträger
– z.B. In Form von Schriftstücken und Büchern – nach längerer Lagerzeit in Archiven
und Bibliotheken noch benutzbar sein müssen.
Diese Norm kann auf holzhaltige, holzfreie und altpapierhaltige Papiere angewendet werden.
Die erwähnten Lebensdauerklassen – LDK genannt – werden in der DIN-ISO 6738 wie folgt klassifiziert:
– LDK 24-85: Diese Papiere dürfen alterungsbeständig genannt werden. Sie haben eine Lebensdauer, an die höchste Ansprüche gestellt werden können
– LDK 12-80: Papiere dieser LDK haben eine Lebensdauer von einigen 100 Jahren
– LDK 6-70: Papiere dieser LDK haben eine Lebensdauer von mindestens 100 Jahren
– LDK 6-40: Papiere dieser LDK haben eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren
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