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Management/Financial – 15.11.2017, 08:13 Uhr

Europäische Datenschutzgrundverordnung f:mp.- Angebot eines externen Datenschutzbeauftragten

Ab Mai 2018 muss jedes Unternehmen, welches verpflichtend einen DSB (Datenschutzbeauftragten) bestellen muss, den Namen an die zuständige Behörde melden. Eine Verletzung der Vorschriften zum DSB (wie Nicht-Benennung, unzureichende Unterstützung, Benachteiligung, usw.) sind mit Geldbuße bedroht.

Der DSB muss ordnungsgemäß und frühzeitig in alle Datenschutzfragen eingebunden werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben muss er über entsprechendes Fachwissen verfügen und es müssen Ressourcen bereitgestellt werden, dass er dieses ständig aktualisiert. Im unternehmerischen Umfeld hat er bei der Erfüllung seiner Aufgaben Weisungsfreiheit.
Der f:mp. bietet dazu Hilfe durch einen externen Datenschutzbeauftragten an.
f:mp.-PRIVACYSOFT – die innovative Datenschutzmanagement-Software ist fester Bestandteil der f:mp.-Unterstützung.
Lesen Sie dazu unser Angebot.
PDF-Download: Datenschutz-Beauftragter.pdf [PDF 1,0 MB]

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