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Technologie/Produkt-News – 02.05.2017, 16:17 Uhr

Kurz-Audit Datenschutz

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeautragten ergibt sich aus
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), es heißt: sofern ständig mehr als 9
Personen mit der elektronischen Erfassung, Verarbeitung oder dem Zugriff auf
personenbezogene Daten beschäftigt sind, besteht die Pflicht die beteiligten
Verfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Prüfung anzumelden.

Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt, entfällt diese Pflicht.
Wir prüfen in einem eintägigen Kurz-Audit, in wie weit Ihr Unternehmen den
Verpflichtungen des Datenschutzes gem. Vorschriften des BDSG entspricht.
Wir erstellen einen vorläufigen Maßnahmenkatalog und erläutern die
empfohlenen Schritte.

Hierbei prüfen wir aus Sicht der Aufsichtsbehörde.
Kosten für den vor Ort Audit, Erstellen des Maßnahmenkataloges, Übergabe
der Unterlagen und des Prüfungsberichtes, einmalig: 690,00 EUR

Weitere Informationen: http://www.sharedit-pro.com

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