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Management/Financial – 11.01.2019, 14:48 Uhr

Verpackungsgesetz einfach gemacht: RIEDLE® übernimmt für seine Kunden die Pflichten aus dem seit 01.01.2019 gültigen VerpackG

Bedruckte Taschen sind bei einer Vielzahl von Branchen ein beliebtes und hochwirksames Werbemittel. Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz, das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gelten sie allerdings als Serviceverpackung und unterliegen somit der Melde- und Registrierungspflicht. Das Unternehmen BAGS BY RIEDLE kennt die Vorschriften sehr genau und bietet daher seinen Kunden an, diese Pflichten als Lieferant rechtsgültig zu übernehmen.

Das neue Verpackungsgesetz löst die seit 1991 gültige Verpackungsordnung ab mit dem Ziel, Unternehmen umfassender und gerechter als seither in die Verantwortung zu nehmen. Der Anwendungsbereich gilt für solche Unternehmen, die gewerbsmäßig verpackte Waren für private Endverbraucher und vergleichbare Zielgruppen in Deutschland in Verkehr bringen.

Das VerpackG unterscheidet dabei Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen sowie Spezialfälle bei Mehrweg- und pfandpflichtigen Einwegverpackungen. Egal ob Verpackung oder Verpackungsbestandteil, erreichen diese private Endverbraucher, so werden die befüllten Verkaufsverpackungen als „systembeteiligungspflichtig“ definiert.

Werbewirksam und vorlizenziert: Das Sorglos-Paket von RIEDLE® für die gesetzlichen Pflichten beim Inverkehrbringen von Papiertragetaschen.

Auch wenn Werbetaschen oft erst bei der Abgabe befüllt werden, gelten Sie doch konsequenterweise als „Serviceverpackung“ und die ausgebenden Unternehmen, fallen damit unter das Gesetz und die Registrierungspflicht. Allerdings mit der Ausnahme, dass für diese Art von Verpackung der Erstinverkehrbringer die Pflichten an den Lieferanten abgeben kann.

Und das hält Volker Riedle, Geschäftsführer von BAGS BY RIEDLE, dann doch für sehr sinnvoll. „Wir als Hersteller und selbst Inverkehrbringer von Versandverpackungen, in denen wir unsere Papiertragetaschen sicher zu unseren Kunden liefern, haben mit dem Prozedere seit Jahren Erfahrung. Viele haben den Verstoß gegenüber der bisherigen Verpackungsverordnung als „Kavaliersdelikt“ eingestuft und die ordnungsgemäße Einhaltung einfach ignoriert. Nachhaltigkeit und Transparenz sind aber von je her zwei wichtige Säulen unserer Unternehmenswerte. Da gehört ein ordentliches Recyclingsystem einfach dazu“, so Riedle, der unaufhörlich mit Qualität, Innovationskraft und einer großen Portion Mut für eine bessere Welt kämpft. Ein wesentlicher Grund, sich auf den Wertstoff Papier zu spezialisieren und seine Taschen so weit zu entwickeln, dass sich maximale Stabilität und Wiederverwendungsrate sogar in einem eigenen Produkt vereinen - die RIEDLE LongLife®. Als eines der Highlights im neuem Produktprogramm, das erst im vergangen Spätherbst der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, hat sie sich in dieser kurzen Zeit bereits bestens etabliert.

Seine Überzeugung und seine Begeisterung treiben ihn an, es seinen Kunden einfach leicht zu machen, sich für ein wirkungsvolles Werbemittel zu entscheiden, das zudem multisensorisch für schier unendlich viele Blickkontakte sorgt. Und so bietet Riedle jetzt seinen Kunden das Sorglos-Paket mit bereits vorlizenzierten Papiertragetaschen an. Dabei übernimmt BAGS BY RIEDLE die komplette Abwicklung getreu dem Verpackungsgesetz, der Kunde muss nichts weiter unternehmen. Und als Nachweis vor Behörden gilt einfach die Abrechnung des Auftrags.

Zur Erfüllung der Systembeteiligungspflicht hat sich Riedle die Bella Vision GmbH, Experte für Wertstoffrecycling, ausgesucht. Im öffentlich einsehbaren Herstellerregister bei LUCID, dem Verpackungsregister der „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org) ist BAGS BY RIEDLE unter der Nummer DE4850969731945 registriert.

Weitere Informationen: https://www.riedle.de

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